Bankeinlagen, auch Bankguthaben genannt, sind Rückzahlungsansprüche der Kunden, die einem Kreditinstitut Geld zur Verfügung gestellt haben. Hierbei kann es sich um Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten oder sonstigen Sparkonten handeln. Aus der Sicht der Bank sind es Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden.
In Gesprächen über Investitionen in Wertpapiere begegnet mir immer wieder der Einwand, solche Anlageformen seien doch riskant – das Geld auf dem Konto hingegen bringe zwar kaum Rendite, sei dafür aber sicher.
Leider handelt es sich hierbei um einen fatalen Irrglauben, der katastrophale Auswirkungen bis in die Nähe des Totalverlustes haben kann:
Inflation
Geld ist ein Tauschmittel, das permanent an Wert verliert. Insbesondere in Zeiten erheblicher Inflation schmälert der Kaufkraftverlust die Guthaben dramatisch.
Gestern wurden erste Berechnungen zu den März-Inflationsdaten in Deutschland veröffentlicht. Auf Jahressicht betrugen diese „nur noch“ 7,4 Prozent. Nun stellen Sie sich einmal vor, ein Bankkunde mit einem Kontostand von 100.000 EUR würde von seinem Bankberater angerufen werden, der ihm mitteilt, ab sofort würden „Gebühren“ in Höhe von monatlich 616 EUR für sein Kontoguthaben erhoben werden. Wie würde der Bankkunde reagieren? Er würde alles unternehmen, sein Guthaben auf ein kostengünstigeres Konto zu transferieren! Wirtschaftlich betrachtet passiert das jeden Tag auf jedem Konto mit einem Guthaben: Jeder gutgeschriebene nominale Betrag verliert derzeit auf Jahresbasis 7,4 Prozent an Kaufkraft. Das sind auf Jahressicht bei 100.000 EUR die fiktiven monatlichen „Gebühren“ von 616 EUR in unserem Gedankenspiel.
Wer ausschließlich den nominalen Betrag betrachtet, begeht eine folgenschwere Selbsttäuschung – entscheidend ist vielmehr die Entwicklung der Kaufkraft des Betrages. Diese nimmt bei Bankguthaben garantiert ab. Die Verlustwahrscheinlichkeit beträgt exakt 100 Prozent, was das Gegenteil einer sicheren Geldanlage ist.
Bankenpleite
Die Bankenkrise 2023 hat es wieder einmal gezeigt: Banken können zahlungsunfähig werden. Was passiert dann mit den Bankeinlagen?
Kurz und vereinfacht gesagt, gehören die Guthaben eines Kunden bei einer Bank nicht dem Kunden, sondern der Bank. Regelmäßig wird stillschweigend ein Darlehensvertrag geschlossen: Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Guthabens und ggf. auf Zahlung eines Zinses. Ist die Bank insolvent, kann sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen. Das Geld des Kunden ist weg.
Derzeit besteht für einen Bankkunden je Bank eine Einlagensicherung von 100.000 EUR. Im Falle einer Bankenpleite dürfte das Guthaben bis zu diesem Betrag relativ zügig verfügbar sein. Ein darüber hinausgehendes Guthaben ist jedoch verloren.
Alternativen zu Bankeinlagen
Bankeinlagen sind bei Lichte betrachtet eine äußerst unsichere Anlageform mit einem garantierten Kaufkraftverlust und dem Damoklesschwert des Totalverlustes für Guthaben über 100.000 EUR.
Für den Anleger gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:
Eine Lösung besteht darin, darauf zu achten, bei keiner Bank mehr als 100.000 EUR Guthaben zu hinterlegen. Spätestens wenn der Anlagebetrag siebenstellig wird, erweist sich dieses Vorgehen als aufwendig. Im Falle eines gehäuften Bankenzusammenbruchs bliebe es womöglich trotzdem spannend, ob die Einlagensicherung pro Kunde am Ende auch tatsächlich vielfach und nicht doch nur einmal greift.
Die elegantere Lösung besteht darin, das Eigentum am Geld nicht erst einer Bank zu übertragen, sondern stattdessen zu behalten: Das funktioniert mit Wertpapieren in einem Depot. Wertpapiere sind Sondervermögen. Wird die Bank zahlungsunfähig, ist das Depot nicht Gegenstand der Insolvenzmasse.
Wie legt man nun Geld ohne das Risiko eines nominalen Verlustes an?
Hier bestehen zwei gängige Möglichkeiten:
Das Geld kann in kurz laufende Staatsanleihen bester Bonität, etwa in Bundesanleihen, angelegt werden. Diese gelten als ausfallsicher und bieten eine derzeitige Verzinsung von rund 2-3 Prozent. Für Anleihen kurzer Laufzeiten (von 0-6 Monaten) besteht auch kein Kursrisiko, bzw. es lässt sich über die paar Wochen bis zum Laufzeitende aussitzen, falls die Kurse der Anleihen durch Zinssteigerungen vorübergehend doch gedrückt werden sollten. Das ohnehin sehr geringe Kursrisiko von Kurzläufern lässt sich auf null reduzieren, wenn die Laufzeiten der Anleihen so gewählt werden, dass sie bis zu deren Ende gehalten werden können.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Geld in Geldmarktfonds zu parken. Diese Fonds bzw. ETFs gibt es in vielfachen Ausrichtungen. Jeder Fonds verwaltet kurzlaufende Anleihen und andere Geldmarktinstrumente. Der Anleger muss sich also nicht selbst auf die Suche nach ausfallsicheren Kurzläufern begeben, sondern kauft einmalig Anteile des Fonds und überlässt die weitere Arbeit der Fondsgesellschaft.
Die Kosten und die Volatilität dieser Fonds sind äußerst gering. Wegen der unterschiedlichen Ausrichtungen lohnt jedoch in jedem Fall eine genauere Analyse. Exemplarisch stelle ich hier zwei ETFs vor, selbstverständlich ohne dass hiermit eine Empfehlung verbunden wäre:
Der Amundi ETF Govies 0-6 Months Euro Investment Grade UCITS ETF EUR (C), ISIN FR0010754200, investiert in Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten der Eurozone mit einer Laufzeit von 0-6 Monaten. Die Gesamtkostenquote beträgt 0,14 Prozent pro Jahr. Die Replikationsmethode ist physisch, die Art der Verwertung der Erträge thesaurierend.

Der Lyxor Smart Overnight Return UCITS ETF D-EUR, ISIN LU2082999306, hat eine Gesamtkostenquote von lediglich 0,05 Prozent, ist ausschüttend und wird mit einer synthetischen Replikationsmethode gemanagt. Die Geldmarktinstrumente werden also durch Swaps nachgebildet, womit zumindest ein theoretisches Kontrahentenrisiko besteht.
Fazit
Mit ausfallsicheren Kurzläufern und mit Geldmarktfonds lassen sich derzeit zwar nur sehr geringe Renditen erzielen, die weit unterhalb der Inflation liegen. Sie eignen sich aber wegen ihrer geringen Volatilität zum kurzfristigen Parken von Geldern. Außerdem sind sie sicherer als Bankeinlagen, insbesondere bei Beträgen, die 100.000 EUR übersteigen. Denn Anleihen oder Geldmarktfonds in einem Wertpapierdepot sind Sondervermögen und fallen im Gegensatz zu Bankeinlagen nicht in die Insolvenzmasse einer insolventen Bank.