Im kommenden Jahr wird der sog. Sparerpauschbetrag, § 20 Abs. 9 EStG, von 801 EUR für Singles und 1602 EUR für Ehepaare auf 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR angehoben.
Der Sparerpauschbetrag, früher hieß er Sparerfreibetrag, stellt Kapitaleinkünfte bis zur jeweiligen Höhe steuerfrei. Für die darüber hinausgehenden Kapitalerträge fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an, zzgl. des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Deutsche Banken und deutsche Broker führen diese Steuern automatisch ab. Beträgt der persönliche Steuersatz weniger als 25 Prozent, lässt sich über die Einkommenssteuererklärung, einschließlich einer Erklärung über die vereinnahmten Kapitalerträge, eine geringere Besteuerung erreichen.
Die Banken machen es uns leicht – sie erhöhen die eingereichten Freistellungsaufträge automatisch. Wir müssen also nichts veranlassen!
Trotzdem kann es sich lohnen, aus diesem Anlass zu überprüfen, ob sämtliche bei den Banken eingereichten Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag sinnvoll aufteilen. Manchmal ist der Freistellungsauftrag für ein Konto oder ein Depot zwar gestellt, wird dort aber nicht mehr gebraucht, weil die Kapitalerträge geringer ausfallen. Der Freistellungsauftrag fehlt dann ggf. dort, wo die Kapitalerträge tatsächlich anfallen.
Bei dieser Gelegenheit sollte dann auch geprüft werden, ob insbesondere eventuell vorhandene Minderjährigendepots oder Studentendepots noch mit dem Freistellungsauftrag auskommen: Überschreiten dort die Einnahmen den Freistellungsauftrag, kann es sich lohnen, beim Finanzamt eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese bescheinigt, dass die Einkünfte in der nächsten Zeit unterhalb des Grundfreibetrags liegen und damit unversteuert bleiben. Wer eine solche Bescheinigung der depotführenden Bank vorlegt, wird auch für die Kapitalerträge oberhalb des erteilten Freistellungsauftrags nicht mit der Abgeltungssteuer belastet.
In manchen Medien wird die Anhebung des Sparerpauschbetrags gelobt. Der Anreiz, vorzusorgen und Kapitaleinkünfte zu erzielen, würde damit erhöht werden. Diese Begeisterung kann ich nicht teilen:
Schaut man genauer hin, dann fällt auf, dass noch nicht einmal ein Inflationsausgleich herbeigeführt wird. Bereits seit 14 Jahren, mit Beginn des Jahres 2009, beträgt der Sparerpauschbetrag 801 EUR. Von 1993-1999 waren es übrigens 6.000 DM pro Person, also rund 3.068 EUR mit sehr viel größerer Kaufkraft.
Meinen Lesern, allen Investoren und Freunden der Freiheit wünsche ich: Frohe Weihnachten!